13. Besondere Bedingungen
Die Kosten für die Anfertigung von Klischees und Satz werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Adressierungs- und Kuvertierungsaufträgen ist eine Mehrlieferung für Makulaturanfall bis zu 10% einzukalkulieren.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Lloret. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lloret in Spanien vereinbart.
15. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung
a) Listbroking
Wir vermitteln als M a k I e r den Abschluss von Mietverträgen für die Nutzung fremder Adressenbestände zwischen den Adresseneigentümern (Vermietern) und den Anwendern (Mietern). Aus diesen Mietverträgen können wir von keiner Vertragspartei in Anspruch genommen werden, insbesondere nicht von Seiten des Mieters wegen eventueller Mängel jeglicher Art des vermittelten Anschriftenmaterials. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben seitens der Vermieter und haften nicht für von ihnen gegebene Zusagen.
Unsere Angebote werden namens und im Auftrag der Adressenvermieter abgegeben. Sie sind
freibleibend und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vermieters. Der Vermieter kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. Der Mietvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande, in der Menge und Art der Adressen, Mietpreis und Liefertermin genannt werden. Der Vermieter kann die Vorlage eines Werbemusters verlangen, für das die Adressen verwendet werden sollen.
Unsere Haftung aus dem Maklervertrag ist gemäß Ziff. 7 b unserer übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.
b) Verwendung
Die Adressen sind nur zur einmaligen Nutzung vermietet. Die Verwendungsbeschränkung und Konventionalstraferegelung bei vertragswidriger Verwendung nach Ziff. 5 unserer übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für die von uns gemakelten Adressenbestände. Die Beachtung dieser Bedingungen können der Vermieter und wir als Makler durch maximal 50 Kontrolladressen in jeder Adressenlieferung überwachen.
In jedem Fall dürfen die Adressen nur nach den Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes verwendet werden.
Der Vermieter hat das Recht, bei allen mit der Verarbeitung der Daten beauftragten Stellen die Einhaltung der von ihm erteilten Weisungen zu kontrollieren
c) Eigentumserwerb durch den Mieter
Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder Angebote angefordert haben, kann er unbeschränkt verwenden. Ausgenommen sind die Anschriften von Personen, die sich nur an Preisausschreiben aller Art des Mieters beteiligt haben. Neue Anschriften aus Retourenvermerken der Post dürfen einmal verwendet werden.
d) Hinweis auf Adressenherkunft
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein.
e) Retourenvergütung
Retourenvergütungen für vermittelte Adressen übernimmt der Vermieter grundsätzlich nicht, es sei denn, dieses wird schriftlich vereinbart.
f) Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus Mietverträgen ist der Ort der Handelsniederlassung des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden Gesetze entgegenstehen, Lloret/Spanien.